Einheitliche Fahrgastrechte

Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland.
Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit anderen Eisenbahnen hat die EVB an der Entwicklung des gemeinsamen Entschädigungsverfahrens aller teilnehmenden Bahnen mitgewirkt.
Alle Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen finden Sie hier und unter: www.fahrgastrechte.info

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