Hier beantworten wir Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen
FahrkartenFahrplanBeförderung von Sachen und TierenFundsachenCharterKundendialog Wo erhält man überall eine Zeitkarte?
Bus: Im VBN und VNN können Sie Zeitkarten direkt beim Busfahrer oder in der EVB-Verwaltung in Zeven erwerben. Eine Ausnahme bildet das Abo-Ticket, das Sie direkt beim VBN beantragen müssen (
Abo-Antrag).
Zum Erwerb eines ZeitTickets (MonatsTicket, 7-TageTicket, Jahresabo) im VBN-Gebiet benötige ich eine Kundenkarte. Diese enthält neben der Kundennummer Eintragungen über die Tarifzonen, die befahren werden können, sowie die entsprechende Preisstufe. Diese Kundenkarten erhalte ich in den
VBN-Verkaufsstellen. Wenn Sie diese Verkaufsstellen nicht erreichen können, erhalten Sie bei unseren Fahrern einen Antrag auf eine Kundenkarte, die ausgefüllt wieder beim Fahrer abgegeben werden kann. Die Kundenkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt. Sie können sich den Antrag auch
hier herunterladen.
VBN- ZeitTickets und die Allgemeinen Zeitkarten im Bereich des
VNN-Regionaltarifes sind mit Ausnahme des VBN-AboTickets und der Sparkarten im Regionaltarif übertragbar.
HVV-Zeitkarten können Sie nur an den HVV-Servicestellen erwerben. Das
EVB Reisebüro Harsefeld ist HVV-Servicestelle.
Bahn: Im Bahnverkehr ist der Erwerb einer Zeitkarte für den VBN und den EVB-Binnentarif an den Automaten im Zug und an den Bahnsteigen sowie in den EVB Reisebüros möglich.
Im HVV können Sie Wochen-, Monats-, CC- und Seniorenkarten ebenfalls an den Automaten erwerben. Für weitere Zeitkarten im HVV wenden Sie sich bitte an die HVV-Servicestelle
EVB Reisebüro Harsefeld.
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Muss ich als Schwerbehinderter einen Fahrschein kaufen?
Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind, werden nach den Bestimmungen des SGB IX in allen Bussen und Bahnen der EVB (Moorexpress und Nordseebahn siehe unten) unentgeltlich befördert. Voraussetzung ist, dass der Schwerbehindertenausweis einen halbseitigen orangefarbigen Flächenaufdruck hat und zum Ausweis ein Beiblatt mit eingeklebter gültiger Wertmarke ausgestellt ist. Soweit im Ausweis vermerkt, werden Begleitpersonen unentgeltlich mitbefördert, auch dann, wenn ein Beiblatt nicht ausgestellt ist und der Schwerbehinderte selbst den tarifmäßigen Fahrpreis bezahlt. Ein Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit der Verkehrsmittel es zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund werden ebenfalls unentgeltlich befördert.
Auf der Nordseebahnstrecke (Bremerhaven - Cuxhaven) fahren Schwerbehinderte nach DB-Regelung mit gültigem Schwerbehindertenausweis im Umkreis von 50 km um ihren Wohnort umsonst.
Im Moorexpress fahren Schwerbehinderte kostenlos. Begleitpersonen zahlen den normalen Fahrpreis.
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Wie kann ich mir überregionale Verbindungen anzeigen lassen?
Benutzen Sie dazu bitte die elektronische Fahrplanauskunft auf unserer
Startseite!
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Ich kann den Fahrplan zu Hause am PC nicht öffnen!
Um sich die Fahrpläne am PC anzeigen zu lassen, laden Sie sich bitte den kostenlosen
Adobe Acrobat Reader herunter.
Bei weiteren Problemen helfen wir Ihnen
hier weiter.
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Kann man Fahrräder mit in den Bus / die Bahn nehmen?
Bus: Fahrräder und Tretroller können auf unseren Regionalbuslinien zum Preis einer Einzelkarte für Kinder befördert werden. Sie können jedoch immer nur ein Fahrrad mitnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie das Fahrrad selbst ein- und ausladen müssen und dass Sie verpflichtet sind, Ihr Fahrrad ständig festzuhalten oder so zu befestigen, dass es nicht umfallen kann. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die Fahrgäste haften für Schäden, die durch mitgeführte Fahrräder verursacht werden. Es dürfen grundsätzlich bis zu zwei Fahrräder pro Bus transportiert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht. Sind die Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, so müssen weitere Fahrgäste mit Fahrrad zurückbleiben. Bei gleichzeitigen Fahrwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen oder Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrädern werden Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen bevorzugt. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet ist und ist berechtigt, in Ausnahmefällen von den Bestimmungen abzuweichen.
Bahn: In den Zügen der EVB gelten grundsätzlich die gleichen Beförderungsbedingungen wie in den Bussen.
Im VBN kostet die Fahrradkarte für eine Kurzstrecke 1,25 EUR, für das Gesamtnetz 2,50 EUR.
Innerhalb des EVB-Binnentarifs sowie auf der EVB-Linie im HVV kostet die Fahrradkarte immer 3,50 EUR.
Zu beachten: In den S- und U-Bahnen sowie Bussen des HVV ist montags bis freitags von 6 - 9 Uhr und von 16 - 18 Uhr keine Radmitnahme möglich!
Abweichend:
- In den einzelnen Fahrzeugen der Triebwagen der Baureihe LINT 41 (blaue Züge) können während der Saison (Mai- September) jeweils 10 Fahrräder mitgenommen werden, während der übrigen Zeit nur 5.
- In den einzelnen Fahrzeugen der Triebwagen der Baureihe 628 (magenta-farbene Züge) können pro Triebwagen 10 Fahrräder mitgenommen werden.
Moorexpress:Im Moorexpress können 30 Fahrräder transportiert werden. Der Transport für die einfache Fahrt kostet 3,- EUR. Bitte vorher bei der Gästeinformation für Worpswede und das Teufelsmoor anmelden:
tel 04792/935820info@worpswede.de zum Seitenanfang
Kann man einen Kinderwagen mit in den Bus / die Bahn nehmen?
Grundsätzlich ja. Es kann jedoch vorkommen, wenn der hierfür vorgesehene Raum im Bus schon durch andere Kinderwagen, bzw. Krankenfahrtstühle (Rollstühle) belegt ist, und die Beschaffenheit des Verkehrsmittels nicht weiteren Platz zulässt, dass wir in diesen Ausnahmefällen keine weiteren Kinderwagen mehr transportieren können. Die Beförderung von Kinderwagen erfolgt unentgeltlich, soweit der Kinderwagen nicht zweckentfremdet genutzt wird und von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird.
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Sind Hunde in den Bussen / Bahnen erlaubt?
Für die Beförderung von Hunden wird der Kinderfahrpreis erhoben. Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen werden in der Bahn kostenfrei transportiert.
Hunde werden nur angeleint und unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahrers ausreichend Platz vorhanden ist.
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Ich habe etwas im Bus vergessen, wo wird es abgegeben?
Bus: Unsere Fahrer behalten verloren gegangene Fundsachen in der Regel bis zu einer Woche in den Bussen. Hiernach werden die Fundsachen dezentral auf dem am nächsten gelegenen Betriebshof aufbewahrt. Zur Klärung, ob Ihr verloren gegangenes Gut gefunden wurde, bzw. wo wir es für Sie aufbewahren, rufen Sie bitte die Telefonnummer 04281/944-15 an.
Bahn: In unserem Fundbüro bewahren wir sämtliche Fundsachen für Sie auf. Hier werden sie gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Regenschirm, das Handy oder die Sporttasche bei uns auf Sie wartet, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 04761/9931-59.
Sie erreichen das Fundbüro Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr.
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Kann man den Moorexpress für private oder Firmenzwecke mieten?
Für private Veranstaltungen oder für Firmenausflüge können Sie den Moorexpress nach vorheriger Absprache mieten. Für Fragen und Buchung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Stein,
tel 04281/944-20Kontaktzum Seitenanfang
Ich suche einen Bus für einen Vereinsausflug!
Zur Beantwortung dieser Frage schauen Sie sich bitte die Seiten im Internet
hier an.
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Ich habe weitere Fragen, Anregungen oder Kritik. An wen kann ich mich wenden?
Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH- Kundendialog -Bahnhofstr. 67
27404 Zeven
tel 04281/944-41
fax 04281/944-30
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