Fahrgastrechte / Schlichtungsstelle
Die Fahrgastrechte im Bahnverkehr räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit anderen Eisenbahnen hat die evb an der Entwicklung des gemeinsamen Entschädigungsverfahrens aller teilnehmenden Bahnen mitgewirkt. Alle Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen finden Sie unter: www.fahrgastrechte.info
Es ist das oberste Ziel der evb, Sie von früh bis spät sicher, pünktlich und angenehm zu ihrem jeweiligen Ziel zu befördern. Wenn es doch mal Anlass zur Beschwerde gibt, sind unsere Mitarbeiter in Bremervörde für Sie da. Kontakt
Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle

SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.
Haben Sie aber dennoch das Gefühl, dass auf ihre Beschwerde von uns nicht ausreichend oder angemessen reagiert wurde, können Sie sich an "SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V." wenden. Auch hier beteiligt sich die evb am Schlichtungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle.
Hier prüfen neutrale Schlichter, ob unsere Sachbearbeiter in ihrem Fall einen Fehler gemacht und ob Sie einen Anspruch gegen unser Unternehmen haben. Entscheidet der Schlichter zu Ihren Gunsten, folgen wir seinem »Urteil«. So können Sie kostenlos, schnell und relativ einfach ihren Fall überprüfen lassen.
Aber auch bei Beschwerden zum Busverkehr sind Sie bei der Schlichtungsstelle richtig aufgehoben.
Näheres dazu und zur Frage, welche Fälle für ein Schlichtungsverfahren in Betracht kommen, finden Sie unter www.nahverkehr-snub.de.
Nationale Durchsetzungsstelle für Fahgastrechte
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die nationale Durchsetzungsstelle für Ihre Rechte als Fahrgast im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr. So erreichen Sie die Dursetzungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes:
Per Post:
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Per E-Mail:
fahrgastrechte@eba.bund.de
Bürgertelefon "Fahrgastrechte"
Tel. 0228-30 79 54 00
Weitere Informationen zur nationalen Durchsetzungsstelle erhalten Sie hier.